Berichtspflicht der Stadtbezirksmanager/Stadtbezirksmanagerinnen

Der/die Stadtbezirksmanager/Stadtbezirksmanagerin für den Stadtbezirk wird verpflichtet, dem Bezirksrat einmal im Monat schriftlich mitzuteilen, welche Themen von Bürgerinnen und Bürgern an ihn/sie herangetragen worden sind.

Während bisher die Mitglieder der Stadtbezirksräte als direkter Ansprechpartner galten, werden künftig die Stadtbezirksmanager/Stadtbezirksmanagerinnen Ansprechpartner sein. Deshalb muss sichergestellt werden, dass auch der Bezirksrat regelmäßig erfährt, welche Anliegen vorgetragen worden sind.

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