Wohnkonzept 2025

Die Verwaltung hatte den Stadtbezirksräten das Wohnkonzept 2025 für das Stadtgebiet zur Kenntnis vorgelegt. Einige den Bezirksrat Ricklingen betreffende Fragen sind darin ungeklärt geblieben. Die CDU-Bezirksratsherren Jens Capellmann und Frank Kumm fragten daher die Verwaltung, wie sie die Wohnungs- und Einfamilienhaussituation im Stadtbezirk Ricklingen und deren Entwicklungsbedarf beurteilt und warum Standorte in der Liste der Flächenpotenziale nicht aufgeführt seien, obwohl sie in der Vergangenheit bereits als potenzielles Bauland von der Verwaltung genannt wurden.

Die Stadtverwaltung antwortete, dass es im Rahmen des Wohnkonzeptes eine Wohnungsprognose für die Gesamtstadt gäbe und die Entwicklungsmöglichkeiten im Stadtbezirk durch das zur Verfügung stehende Flächenpotential vorgegeben sei.

Zu den angefragten Flächen gab es im Einzelnen folgende Antworten:

·       Oberricklingen: Bauhof/Parkplatz Ecke Göttinger Chaussee/Am Grünen Hagen: Die Fläche ist auf absehbare Zeit nicht verfügbar. Der Bauhof wird bis auf Weiteres benötigt.

·       Ricklingen: Kleingärten südlich der Konrad-Hänisch-Straße zwischen der Bebauung zum Ricklinger Stadtweg und dem Kinderspielpark: Die Fläche steht aufgrund des Konfliktes zwischen einer Wohnbebauung und dem Spielpark/Bolzplatz nicht für Wohnungsbau zur Verfügung.

·       Ricklingen: Ostseite der südlichen Dannenbergstraße: Für das Grundstück liegt ein Bauantrag für ein Wohngebäude der Firma Gundlach vor.

·       Wettbergen: Ehemaliger REWE-Markt Danziger Straße: Der Bebauungsplan setzt ein Gewerbegebiet fest. Das Grundstück wäre aufgrund der bestehenden Nachbarschaft nicht für Wohnen geeignet.

·       Wettbergen: Ecke Hauptstraße/B217 gegenüber der Einmündung Tresckowstraße: Aufgrund der Lärmbelastung ist das Grundstück nicht für Wohnungsbau geeignet. Derzeit besteht Baurecht für ein Büro- und Geschäftshaus.

·       Wettbergen: Fläche zwischen Lidl-Markt Hofackerstraße und GS Tresckowstraße: Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt ein Kerngebiet fest.

·       Mühlenberg: Stauffenbergplatz mit altem Postgebäude und Umfeld: Der Bebauungsplan setzt dort Kerngebiet fest. Das Grundstück ist nur sehr eingeschränkt für eine Wohnnutzung geeignet.

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