Klageerfolg gegen die Abfallgebührensatzung war absehbar

Michaela Michalowitz, Mitglied in der CDU-Regionsfraktion, informiert zur Abfallgebührensatzung: Die Erstellung einer Abfallgebührensatzung muss als Verwaltungsakt gesehen werden. Wenn hieraus ein politisches Projekt gemacht wird, darf man sich hinterher nicht wundern, dass ein Oberverwaltungsgericht dies revidiert. Übrigens ja schon zum zweiten Mal! Aus meiner Sicht, hat die Regionsverwaltung vertreten durch Dezernenten Priebs hier schwere handwerkliche Fehler gemacht. Dass die politische rot/grüne Mehrheit diesen Vorschlägen blindlings gefolgt ist, war wohl dem ihrerseits wenig sachorientierten Stil während der Beratungen in der Regionsversammlung geschuldet.

Wer Kritik an einer rechtswidrigen Gebührensatzung in“ Zerschlagung eines funktionierenden Systems umdeutet“, ist nicht länger vertrauenswürdig. Ich meine, das Gebührenwirrwarr, die damit verbundenen Kosten und die Diskussion um Sack oder Tonne waren von Anfang an unnötig. Den Menschen der Region Hannover hätten viel Geld und Nerven erspart bleiben können. Jetzt ist klar, wer geklagt hat, kann mit Rückzahlung zuviel gezahlter Gebühren rechnen! Ich werde mich dafür einsetzen, dass in der schnellstmöglich zu erstellenden neuen Gebührensatzung eine wohnungsbezogene Grundgebühr eingeführt wird. Dies ist die familienfreundlichste Lösung!

Dass das ebenfalls umstrittene Mindestvolumen von 10 Litern pro Person und Woche nicht ebenfalls gerichtlich gekippt wurde und nun von der Verwaltung als Erfolg verkauft wird, gleicht nach Meinung der CDU-Fraktion einem Tanz auf den Trümmern. Während der Verhandlung habe das Gericht deutlich gemacht, dass die Höhe des Mindestvolumens gerade noch akzeptabel sei. Somit kann es für den Zweckverband AHA und die letztendlich entscheidenden Politiker nur eine Pflicht sein, auch das Mindestvolumen herabzusetzen. Dies nütz nicht nur dem Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger, sondern vor allem auch der Umwelt!

Kommentare

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.