Störung von Fußgängerinnen und Fußgängern durch auf schmalen Gehwegen abgestellte Abfallsäcke

Eine weitere Anfrage, vorgetragen durch den Fraktionsvorsitzenden Christian Weske, befasste sich mit der Störung von Fußgängerinnen und Fußgängern durch auf schmalen Gehwegen abgestellte Abfallsäcke, sodass keine Barrierefreiheit existiert und u.a. für Personen mit Rollatoren kein Durchkommen mehr gegeben ist. In der Antwort des Zweckverbandes Abfallwirtschaft wird ausgeführt: Die Werkstoffsäcke sind am Tag der Abholung um 7 Uhr in kürzester Entfernung zum Fahrbahnrand, am nächstmöglichen Halteplatz des Sammelfahrzeuges oder an den festgelegten Sammelplätzen bereitzustellen. Öffentliche Flächen dürfen dafür nur am Abholtag und so benutzt werden, dass hierdurch keine Gefahrenquellen geschaffen werden oder der Verkehr behindert wird. Desweiteren heißt es: aha wird die bereitgestellten Wertstoffsäcke bei schmalen oder kleinen Gehwegen auch vom Rand des Grundstückes abholen, sofern das Grundstück nicht gesondert betreten werden muss. Die Anlieger der entsprechenden Straßen werden durch Hauswurfsendungen darüber informiert.

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