Bei den Anliegern herrscht infolge plötzlich auftauchender Absperrungen und Halteverbotsschilder aufgrund von Leitungsarbeiten häufig Unmut, Ratlosigkeit, Unverständnis und Sorge, dass auch ihre Straße grunderneuert wird und sie zahlen dürfen. Auf unsere diesbezügliche Anfrage antwortete die Verwaltung, dass den Anwohnern die Aufbrucharbeiten mindestens drei Tage vor Beginn schriftlich bekannt gegeben werden sollen. Darauf würde in jeder Aufbruchgenehmigung hingewiesen. Diese Anfrage wird jedoch zum Anlass genommen, die jeweiligen Baufirmen nochmals an die Informationspflicht zu erinnern.
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