Die Stichwahl für das Amt des Regionspräsidenten ist nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden! Verwaltungsgericht Hannover: Wahlleiter Prof. Dr. Priebs hat seine Neutralitätspflicht verletzt!

Wie uns die stellv. Regionspräsidentin Michaela Michalowitz aus der CDU – Regionsfraktion berichtet, war sie eine von sieben Abgeordneten, die im September gegen die Gültigkeit der Stichwahl zum Regionspräsidenten Einspruch eingelegt hat. „Wir hatten erhebliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung dieser Wahlmotivationskampagne“, so Michalowitz. Die Werbeaktionen zum Aufruf für die Stichwahl haben in erhöhtem Maße in der Landeshauptstadt Hannover und in anderen rot/grünen Hochburgen stattgefunden. Der Eindruck, hier vor Allem die eigene Wählerschaft zu mobilisieren, drängte sich auf.
Nun hat das Verwaltungsgericht den Klageeinspruch als zulässig und begründet angesehen. In der Begründung sagte das Gericht eindeutig, dass der Wahlleiter Axel Priebs nicht ins Geschehen hätte eingreifen dürfen und dass die von ihm vorgenommenen Maßnahmen das Neutralitätsgebot verletzten. Leider wurde aber eine Ergebnisrelevanz nicht festgestellt, die Wahl bleibt daher gültig. Dies trotz des knappen Wahlausgangs mit nur rund 4100 Stimmen Vorsprung für den Amtsinhaber. Dennoch ist das Urteil eine schallende Ohrfeige für den Regionspräsidenten und seinen Dezernenten Priebs. Dieser sollte nun nach einer Vielzahl von juristischen Niederlagen selbstkritisch seine Konsequenzen ziehen. „ Die Kosten für das Klageverfahren haben wir Abgeordneten übrigens aus der eigenen Tasche bezahlt“, so Michalowitz abschließend. Wir haben damit erreicht, dass die Regeln für zukünftige Wahlkämpfe klar sind. Das war es allemal wert!

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