Die Fassaden des Gebäudebestandes in Ricklingen aus der Zeit der vorletzten Jahrhundertwende sind offensichtlich gefährdet. Aktuell wird das Gebäude Ricklinger Stadtweg 6 von außen gedämmt. Damit verschwindet wieder einmal eine zeitgenössische Backsteinfassade aus dem Straßenbild. Die vorhandene Bebauung entlang des Ricklinger Stadtweges und der Pfarrstraße prägt den Stadtteil und ist von besonderer städtebaulicher und geschichtlicher Bedeutung. Sie sollte deshalb erhalten bleiben.
Mit der Aufstellung einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 2 BauGB könnte die Voraussetzung für die Aussetzung der Entscheidung über Bauanträge und die vorläufige Versagung von Umgestaltung oder Abbruch nach § 15 Abs. 1 BauGB geschaffen werden.
Die Erhaltungssatzung könnte dazu dienen, die städtebauliche Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt zu erhalten.
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