Wasserkraftwerk Döhrener Wolle für den Zero-E-Park

Der Zero-E-Park wurde seit 2010 als Nullemissionssiedlung vermarktet. Ziel ist es, die CO2-Emissionen durch den Energiebedarf durch den Passivhausstandard auf ein Minimum zu senken und den Restenergiebedarf durch regenerative Energieerzeugung zu decken. Diese sollte durch Inbetriebnahme des Wasserkraftwerkes Döhrener Wolle an der Leineinsel im Stadtteil Döhren erfolgen. Als Kompensationsmaßnahme für die fehlende Wirtschaftlichkeit und Anreiz für einen Betreiber haben sich die drei am Projekt beteiligten Grundstückspartner Meravis, NLG und die Stadt Hannover in einem städtebaulichen Vertrag dazu verpflichtet, 300.000 € zu zahlen. Dieser Betrag ist in die Grundstückspreise eingepreist worden. Inzwischen haben die meisten Bauherren den Passivhausstandard erreicht und damit Ihren Teil der für das Baugebiet vorgeschriebenen energetischen Auflagen erfüllt. Bis heute ist der Zero-E-Park jedoch faktisch keine Nullemissionssiedlung, weil das Wasserkraftwerk nicht in Betrieb genommen wurde. Die Bauherren befürchten, dass die Mittel nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet werden und das Versprechen einer Nullemissionssiedlung am Ende nicht eingelöst wird und dies zum Nachteil der Eigentümer im Zero-E-Park gereicht.

Hierzu teilte die Verwaltung mit, dass die Vorbereitungen zum Planfeststellungsverfahren unvorhersehbar lange gedauert hätten. Die CO2-Kompensation sei im städtebaulichen Vertrag zum Baugebiet „In der Rehre Süd“ unter den Vermarktern vereinbart; eine Verfristung sei darin ausdrücklich nicht vorgesehen. Theoretisch unterliegen die Ansprüche der Eigentümer auf CO2-Kompensation der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung. Da aber die Ausführung der CO2-Kompensation allein in der Verantwortung der Landeshauptstadt Hannover liegt, deren ureigenes Interesse die Kompensation ist, wird die zur tatsächlichen Verjährung erforderliche „Einrede“, mit der die Stadt Ihr Leistungsverweigerungsrecht gem. § 214 Abs. 1 BGB erst geltend machen müsste, nicht erfolgen. Die Eigentümer sind somit sowohl vor Verfristung als auch vor Verjährung geschützt.

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