Nutzung der Brachflächen an der Göttinger Chaussee

Durch den Neubau der Ortsumgehung B3 von Hemmingen sind in Oberricklingen neue Teilflächen entstanden, die zukünftig sinnvoll genutzt werden sollten, z.B. nördlich der neuen Zufahrt zur Frankfurter Allee („Oberricklinger Tor“) und zwischen Stadtfriedhof und dem verlegten Teilstück der Straße in der Rehre. Die CDU-Bezirksratsfrau wollte wissen, ob die genannten Flächen in öffentlichem oder privatem Besitz befinden, ob hierfür bereits Nutzungsabsichten bestehen und welche Nutzungen auf den privaten Teilflächen möglich sind. Hierzu teilte die Verwaltung mit, dass die genannten Flächen sich teilweise im Eigentum der Landeshauptstadt und teilweise beim Bund befinden. Sie werden durch die Straßenbauverwaltung bis 2019 als Fläche für die Baustelleneinrichtung benötigt. Eine kleine Fläche nördlich der Spange ist im Eigentum der Stadt, liegt jedoch vorwiegend in der Bauverbotszone der Bundesstraße. Die Flächen zwischen südlicher Friedhofsgrenze und der Straße `In der Rehre´ sind im Eigentum der Stadt. Nördlich der Spange zur B3 werden im Abstand von 20 m zur Spange und zur B3 keine baulichen Nutzungen möglich sein, da es sich um eine Bauverbotszone gemäß Bundesfernstraßengesetz handelt. Die Fläche südlich des Friedhofs ist baurechtlich als Außenbereich zu beurteilen und im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Sie soll als solche erhalten bzw. wieder hergerichtet werden.

Kommentare

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.