Uns wurde bekannt, dass die Immobilie „Ladenzeile“ Ricklinger Stadtweg 3 veräußert wurde. Es wurde ferner bekannt, dass der neue Eigentümer ggf. beabsichtigt, die Immobilie durch Wohnungen aufzustocken. Da diese Ladenzeile seit den 70erJahren diesen Straßenabschnitt prägt, interessierte uns naturgemäß die Zukunft dieses Bauwerkes. Hierzu teilte die Verwaltung mit, dass es bereits eine unverbindliche Bauvoranfrage gegeben hätte. Für dieses Grundstück bestünde kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Geplante Bauvorhaben müssten sich nach Art und Umfang der Nutzung in das Umgebungsbild einfügen. Allgemein zulässig seien Wohngebäude und der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisegaststätten, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
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