Schamlos! 11 Jahre später nachträglich berechnet: Straßenausbaubeitrag für neue Straßenbeleuchtung „Auf dem Grethel“

Die Ausführungen der Verwaltung in der Sitzung vom 9. Juni 2017 zur gesonderten Ermittlung und Erhebung des Straßenausbaubeitrages für die Erdverkabelung der Straßenbeleuchtung „Auf dem Grethel“ haben wir mit Erstaunen bis hin zur Ungläubigkeit zur Kenntnis genommen. Die Erdverkabelung sei in den Jahren 2006 und 2011 vorgenommen worden. Trotz Aufforderung der Abrechnung dieser Maßnahme sei man aufgrund größerer Abrechnungsaufkommen nicht in der Lage gewesen, diese Abrechnung vorzunehmen. Die Anlieger seien auch nicht informiert worden. Es ergäben sich je nach Grundstücksgröße 70 bis 80 Cent pro Quadratmeter Grundstücksgröße. Nach Rechtsprechung sei die Verwaltung berechtigt, bis 20 Jahre rückwirkend derartige Beiträge zu erheben. Natürlich könnten die Anwohner bei Geltendmachung einer besonderen Belastung Ratenzahlung vereinbaren; hier müsse man allerdings mit 6 % Stundungszinsen rechnen. Noch Fragen? Wir haben diesen Antrag abgelehnt!

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