In der Nacht zum 11. November 2017 wurden auf dem Stadtfriedhof über 100 Grabstellen verwüstet bzw. zerstört. Im berechtigten Interesse der betroffenen Grabstellenbesitzer hatten wir Auskunft verlangt, ob die Verwaltung die Höhe des gesamten Schadens beziffern kann, ob sie Möglichkeiten sieht, diese Schäden zu regulieren bzw. ob die Grabstellenbesitzer die Möglichkeit haben, hier Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Verwaltung berichtete, dass es ihr nicht möglich sei, die Höhe der Schäden für die jeweiligen Grabstellen zu ermitteln. Zudem sei es Aufgabe der Grabstellenbesitzer, die Schäden zu beseitigen. Jeder Eigentümer müsse selbst Anzeige bei der Polizei erstatten.
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