Rathaus gibt Beschwerden statt, sieht aber keine Folgen aus Fehlverhalten

In Beschwerden an den Oberbürgermeister bzw. dessen Vertretung im Amt, die Erste Stadträtin Tegtmeier-Dette (Die Grünen), beklagten wir zahlreiche Verstöße durch die Sitzungsleitung, Bezirksbürgermeister Markurth (SPD), gegen einschlägige Bestimmungen der Geschäftsordnung und der Niedersächsischen Kommunalverfassung. So wurde u.a. rechtswidrig in einer Sitzung die Öffentlichkeit ausgeschlossen (Zuwendung Stadtteilfest Ricklingen) und verstieß Markurth gegen das Mitwirkungsverbot indem er eine Sitzung leitete und mit abstimmte, in der er selbst betroffen war (Eigenmächtige Beauftragung einer doppelten Traueranzeige für Bezirksratsfrau Anne Stache, †2019, CDU ohne Beschluss, obwohl durch die Stadt bereits eine Anzeige beauftragt war). Das Rathaus bestätigt mit Schreiben vom 12.06.2019 und 8.7.2019 unsere Rechtsauffassung vermag aber nicht aus dem Fehlverhalten von Bezirksbürgermeister Markurth Folgen zu unserem Nachteil zu erkennen. Darüber hinaus macht sie geltend, dass das Instrument der Rüge rechtlich nicht vorgesehen ist. Wir meinen, dass auf Dauer die Kommunalverwaltung sicherstellen muss, dass Sitzungen unter ordnungsgemäßen und fairen Bedingungen ablaufen und werden sie im Wiederholungsfall in die Pflicht nehmen. Immerhin: Zuletzt konnten wir durchaus eine positive Entwicklung und ein sichtliches Bemühen der Sitzungsleitung beobachten.

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