Halteverbot Bangemannweg / Ecke Ricklinger Stadtweg

Um den Nutzern der Tiefgarage im Bangemannweg eine ungehinderte Ein- und Ausfahrt zu ermöglichen, hatte die CDU-Bezirksratsfraktion gebeten, gegenüber dem Haus Bangemannweg 2 auf 12 m ein Halteverbot einzurichten. Diesem Antrag wurde einstimmig gefolgt.

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