Sanierung der Straße „Unter den Birken“

In der Bezirksratssitzung am 1. November 2012 hatte die Verwaltung erstmalig das umfangreiche Sanierungskonzept für die Straße „Unter den Birken“ vorgestellt. In dieser Sitzung und in einem Ortstermin am 17. November 2012 wurde deutlich, dass die betroffene Anliegerinnen und Anlieger mit der vorgelegten Umgestaltung und Ausbauplanung nicht einverstanden waren. Wir hatten daher gefordert, dass mit der Erstellung von Planungsvarianten, einer Reduzierung der Anliegerbeiträge, der Berücksichtigung von Wünschen der Betroffenen und einer Informationsveranstaltung Ihre Interessen berücksichtigt und ein größtmöglicher Konsens für den beabsichtigten Straßenausbau erzielt wird. Mit einer Anfrage in der Sitzung am 7. Februar 2013 hatte die CDU-Fraktion daher bei der Stadtverwaltung nachgefragt, welche Ausbauvarianten momentan noch in Betracht gezogen werden, welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, die in der Sitzung am 1. November 2012 genannten Anliegerbeiträge zu reduzieren und wann die Informationsveranstaltung für die Anlieger stattfinden soll. Hierzu teilte uns die Stadtverwaltung mit, dass es im Rahmen der Abwägung der vorgetragenen Wünsche und Anregungen der Anlieger nunmehr nur noch zu einer Straßenverkehrsoberflächensanierung im Bestand kommt. Da es sich hier nicht mehr um eine Umgestaltung und Grunderneuerung der Straße handele, sei die Straßenausbaubeitragssatzung nicht anzuwenden. Damit dürfte dem Wunsch der Anlieger entsprochen sein, da Anliegerbeiträge nicht mehr erhoben werden und weiterhin die heutige Anzahl an Abstellplätzen für Autos am Fahrbahnrand zur Verfügung stehen werden.

Befremdlich erscheint uns allerdings die Vorgehensweise der Landeshauptstadt Hannover, da es wörtlich in der Ursprungsdrucksache heißt: “Die Straßenverkehrsfläche weist einen schlechten Gesamtzustand auf. Aufgrund dessen ist eine Reparatur der Schäden im Rahmen der Straßenunterhaltung mit wirtschaftlich und technisch vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich.“ Nach berechtigtem Protest der Anlieger ist es nun offensichtlich auf einmal doch möglich sein, ohne Luxussanierung eine Erneuerung der Verkehrsflächen vorzunehmen. Gleichwohl halten wir den Verbleib des in den 1950er Jahren verbauten kontaminierten Materials im Untergrund der Straße für nicht sachgerecht. Hierüber wird noch zu reden sein!

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