Konzept des Hochwasser-Risiko-Managements der Region Hannover

Zu Beginn der letzten Bezirksratssitzung stellte Herr Harald Windeler vom Team „Gewässerschutz“ der Region Hannover Einzelheiten zum Konzept des Hochwasser-Risiko-Managements der Region Hannover vor. Dies war dringend nötig, da die Presseberichterstattung im November 2012 zu diesem Thema doch ziemliche Unruhe in Ricklingen verbreitet hat. Seine rechtliche Grundlage habe das Hochwasser-Risiko-Management in der EG-Richtlinie und den nationalen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetz ab dem 1.3.2010, so Herr Windeler. Hieraus ergebe sich das Erfordernis der Erstellung von Hochwasser-Gefahrenkarten bei mittlerer (HQ 100), niedriger (HQ 200) und hoher (HQ 25) Überflutungshäufigkeit (HQ 100 bezeichnet z.B. ein schwerstes Hochwasser-Ereignis einmal in 100 Jahren).Diese Gefahrenkarten hätten auch Einfluss auf die Vorschriften für die Wasserwirtschaft, die Regional- und Bauleitplanung und – sehr wichtig – auch für die öffentliche und private Daseinsvorsorge. Wichtig für die Bürgerinnen und Bürger in betroffenen Hochwassergebieten ist die Eigenvorsorge. Nach § 5 des Wasserhaushaltsgesetzes ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Insbesondere die Nutzung von Grundstücken ist den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte anzupassen. Die für Ricklingen geltenden Gefahrenkarten können Sie unter www.nlwkn.niedersachsen.de einsehen. Ab der Möglichkeit eines HQ 50 bis HQ 200 sollten Sie sich, sofern Sie innerhalb der gekennzeichneten Gefahrengebiete wohnen bzw. Grundeigentum haben, hinsichtlich der Elementarversicherung informieren. Die derzeit im Bau befindliche Deichverlängerung sei auf ein HQ 100 ausgelegt. Unter dem Aspekt der zugemuteten Eigenvorsorge halten wir diesen Hinweis für wichtig. Es besteht aber kein Grund zur Beunruhigung; im Gegenteil: es ist gut zu wissen, dass entsprechende Hochwasser-Krisenpläne erarbeitet werden und im Katastrophenfall diese Pläne vorhanden sind.

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