Das Land Niedersachsen hat vor wenigen Wochen die Kommunalverfassung dahingehend geändert, dass den Städten und Gemeinden hinsichtlich der Straßenausbaufinanzierung zukünftig freigestellt ist, ob sie einen einmaligen Straßenausbaubeitrag von den Anliegern fordern, ob sie wiederkehrende Straßenbaubeiträge in kleineren Summen erheben und damit die Kosten auf mehr Schultern und über einen längeren Zeitraum verteilen oder ob sie die Hauseigentümer überhaupt an den Kosten beteiligen wollen. Wir möchten wissen, ob die Stadt hier sozialverträgliche Lösungen anbieten will.
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