Aufpflasterungen am Grünen Hagen

In der Straße „Am Grünen Hagen“ in Oberricklingen gibt es sechs zweigeteilte Aufpflasterungen zur Verkehrsberuhigung. Anlieger beobachteten hier hin und wieder Stürzen von Radfahrer/-innen und Segwayfahrern insbesondere im Winter bei Frost und Schnee. Auf Nachfrage von CDU-Bezirksratsfrau Anne Stache teilte die Verwaltung mit, dass die geteilten Plateaupflasterungen, eine geschwindigkeitsdämpfende bauliche Maßnahme, nach den zur Zeit ihrer Herstellung in den 80er Jahren geltenden Richtlinien eingerichtet wurden. Sie veranlassen Kraftfahrer zu langsamer Fahrweise. Mit Befolgung der örtlichen Verkehrsvorschriften, wie das Befahren der Straße mit der maximal zulässigen Geschwindigkeit (Tempo 30-Zone), dem Beachten der sich wiederholenden 30-er Piktogramme auf der Fahrbahn und der Beschilderung mit Zeichen 112 (Unebene Fahrbahn), sieht die Verwaltung kein Gefährdungspotenzial. Gefahrenstellen, die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern beinhalten, werden von der Verwaltung im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht beseitigt. Von der Verwaltung bevorzugte bauliche Maßnahme sei heutzutage das örtliche Einengen der Fahrbahn. Dieses könne wegen der verschiedenen Variationen einseitig, beidseitig oder durch den Einbau einer Mittelinsel erfolgen. Eine weitere Maßnahme sei das Neuordnen des Parkens am Fahrbahnrand. Dies erfolge in der Regel durch Markierung. Kombinationen mit baulichen Maßnahmen seien möglich. Ziel all dieser Maßnahmen sei, anstelle des geradlinigen Fahrweges Versätze in der Straße unter Inkaufnahme gegebenenfalls erforderlichen Anhaltens der Fahrzeuge an Engstellen einzurichten.

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