in Grundschulen Die Mitsprache und Beteiligung der Eltern ist sowohl ganztägig in Kindertagesstätten, vormittags in den Grundschulen und nachmittags in Horteinrichtungen durch die Elternvertretungen geregelt. Durch die flächendeckende Einführung der offenen Ganztagsgrundschulen bestehen in der Elternschaft Unklarheiten bezüglich der Mitspracheregelung für Eltern bei der Nachmittagsbetreuung ihrer Kinder. Bezirksratsherr Marvin Wolff hatte daher für die CDU-Fraktion um Auskunft gebeten, wie die Elternmitsprache bei der Nachmittagsbetreuung in Grundschulen konkret geregelt ist und ob Überlegungen zur Einbeziehung der Eltern bestehen. Hierzu wurde mitgeteilt, dass es sich bei der Nachmittagsbetreuung an Grundschulen um eine schulische Veranstaltung handelt, für die das Schulgesetz entsprechende Beteiligungen vorsieht. Über die gesetzlich vorgesehenen Gremien wie Schulvorstand und Schulelternrat könne Einfluss genommen werden. In der Vergangenheit seien Elternbefragungen vorgenommen worden. Ferner seien Kooperationspartner befragt worden. Das Ergebnis werde nunmehr in einer Arbeitsgruppe diskutiert.
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