Unterbrechung des Freigabesignals für Rechtsabbieger an verschiedenen Kreuzungen im Stadtbezirk

An mehreren Kreuzungen im Stadtgebiet, u.a. auch an der Göttinger Chaussee/Bückeburger Allee Richtung Ricklinger Kreisel, erlischt die Grünphase des Rechtsabbiegepfeiles für 1 bis 2 Sekunden bevor das Hauptsignal (Vollscheibe) grün zeigt. Dies führt zu einer unnötigen Unterbrechung des Verkehrsflusses mit erhöhter Gefahr eines Auffahrunfalles. Dies insbesondere, weil Kundige in der Regel verkehrswidrig auch während der kurzen Rotphase weiterfahren. CDU-Bezirksratsherr Dr. Jens Wilhelms hatte daher gefragt, aus welchen Gründen diese unglückliche Signalisierung besteht, ob grundsätzlich die Möglichkeit bestünde, beide Grünzeiten (Rechtsabbiegepfeil und Vollscheibe) unmittelbar nacheinander zu schalten, so dass eine durchgehende Grünzeit für rechtsabbiegende Fahrzeuge entstünde und ob die Verwaltung in diesem Sinne bei der Straßenverkehrsbehörde intervenieren könne.

Die Verwaltung teilte hierzu mit, dass den von uns geschilderte Signalisierungen die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zugrundeliegen, in der es heißt: „Nicht hinzugeschaltet werden darf ein bevorrechtigter Verkehrsstrom zu einem bereits bedingt verträglichen Abbiegestrom (z. B. Fußgänger in eine bereits laufende Phase mit bedingt verträglichen Abbiegern).“ Soll heißen: wenn die Rechtsabbieger mittels zweifeldigem Signal (Grün und Gelb jeweils mit Pfeil nach Rechts) eine Zusatzzeit erhalten, bedeutet dies, dass sie auf keine anderen Verkehrsteilnehmer achten müssen. Wird der Verkehr jedoch mittels voller Scheibe freigegeben, muss er beim Abbiegen den dann bevorrechtigten Fußgänger- und Radverkehr beachten. Es wird also von einer vollständig gesicherten Situation in eine Situation mit der Notwendigkeit der Beachtung anderer Verkehrsströme gewechselt, wodurch eine potentielle Gefährdung entsteht. Die Auslegung dieser (sinnvollen Richtlinie) hält die CDU-Fraktion speziell an dieser Stelle nicht für geeignet, da es gerade hier keine Hinzuschaltung von bevorrechtigten Fußgängern oder Radfahrern gibt. Insofern bleibt es hier leider bei dieser unglücklichen Signalisierung.

Kommentare

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.