Scheinheilig – SPD stellt Anfrage, deren Antwort sie längst kennt

Jahrzehntelang haben wir im Bezirks- und Stadtrat mit SPD und Grünen um die aus unserer Sicht ungerechte Straßenausbaubeitragssatzung gerungen. Wir waren für die Abschaffung, Rot-Grün für den Erhalt. Nachdem wir uns in 2018 endlich mit der Abschaffung durchsetzen konnten, fragt nun ausgerechnet die SPD in einer mundgerechten Anfrage an die Verwaltung, inwieweit die Grunderneuerung von Straßen, die trotz Abschaffung der StrABS noch abzurechnen sind, rückwirkend von der Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) ausgenommen werden könnten. Die Verwaltung antwortet kurz und knapp, das ginge nicht (Gleichbehandlungsgrundatz). Wir halten die Anfrage für scheinheilig. Warum? Weil ausgerechnet Bezirksbürgermeister Markurth (SPD) sich nur zwei Tage in der HAZ damit zitieren ließ, dass ein im Bauausschuss des Rates der LHH gestellter einen Prüfantrag der CDU-Fraktion, der auf die rechtliche Klärung von rechtlichen Ermessensspielräumen abzielte, abzulehnen sei. Die CDU würde diesen Antrag, dessen Ausgang sie doch bereits kenne, wider besseren Wissens stellen. Warum richtet die SPD im Bezirksrat Ricklingen dann an die Verwaltung das weitestgehend inhaltsgleiche Informationsbegehren obwohl ihr die Antwort nachweislich bzw. nach eigenem Bekunden schon vorher bekannt war? Wir können diesem unglaubwürdigen Verhalten nichts abgewinnen, noch weniger die Anwohner und Anwohnerinnen der betroffenen Straßen. Hatten sie doch gehofft, durch ein durch das Rechtsamt der Verwaltung ausgearbeitetes ausführliches Gutachten eine unter Benennung der der Rechtsnormen für juristische Laien nachvollziehbare Antwort darauf zu bekommen, warum nach Ansicht der Verwaltung der Ermessensspielraum gem. §227 Abgabenordnung nicht greift.

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