Stadtbezirksrat

Die Stadtbezirksräte haben Entscheidungsrechte, Anhörungsrechte und Initiativrechte.

Sie entscheiden u. a. über

– die Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der im Stadtbezirk gelegenen öffentlichen
Einrichtungen, soweit deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgeht;
– über die Pflege des Ortsbildes;
– über die Förderung von Vereinen und Verbänden;
– über die Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie
– die Pflege der Kunst und über die Repräsentation des Stadtbezirkes.

Die Stadtbezirksräte haben bestimmte Anhörungs- und Entscheidungsrechte.

Im Rahmen ihres Anhörungsrechtes sind die Stadtbezirksräte zu allen wichtigen Fragen des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises, die den Stadtbezirk berühren, rechtzeitig zu hören. Dieses Anhörungsrecht besteht vor der Beratung in den Fachausschüssen und vor der Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses und des Rates u. a.

– in Angelegenheiten der Bauleitplanung;
– bei der Errichtung oder Aufhebung öffentlicher Einrichtungen;
– beim Ausbau oder Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen sowie bei deren Benennung oder Umbenennung;
– bei der Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von städtischem Grundvermögen;
– bei der Änderung der Grenzen des Stadtbezirkes.

Außerdem können die Stadtbezirksräte von sich aus kommunalpolitisch initiativ werden und in allen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen, Vorschläge machen, Anregungen geben und Bedenken erheben. Über die Vorschläge muss das zuständige Gemeindeorgan (Rat, Verwaltungsausschuss, Oberbürgermeister) innerhalb von vier Monaten entscheiden.
Der Stadtbezirksrat Ricklingen tagt einmal im Monat im Stadtteilzentrum Ricklingen. Die CDU ist mit 5 von 21 Sitzen die zweitstärkste Fraktion.

Drucksachen können hier recherchiert werden: Drucksachen

Aktuelle Sitzungstermine finden Sie hier: Sitzungstermine

Unser Fraktionsvorsitzender ist Erdem Winnicki.


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